Pressemitteilungen
Potsdam, 08.09.2003
Kleine Anfrage - Polizeiorchester steht anscheinend nicht unter Sparzwang
Landtag Brandenburg Drucksache 3/6340
3. Wahlperiode
Kleine Anfrage 2434
der Abgeordneten Uta-Brigitte Müller Fraktion der SPD an die Landesregierung
Aufgrund der finanziellen Anspannung im Haushalt des Landes
Brandenburg wird von allen Ministerien möglichst ein sparsamer Umgang mit den
vorhandenen finanziellen Ressourcen gefordert. Der regionalen und
überregionalen Presse war in jüngster Vergangenheit aber zu entnehmen, dass das
Landespolizeiorchester auch auf einer familiären Veranstaltung eines
Landtagsabgeordneten aufgetreten ist.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Nach
welcher gesetzlichen Grundlage richtet sich der Auftritt des
Landespolizeiorchesters auf privaten Veranstaltungen?
2. Werden
für den Auftritt auf privaten Veranstaltungen Gebühren erhoben, wenn ja in
welcher Höhe und wie werden diese Einnahmen im Haushalt verbucht?
3. Benutzt
das Landespolizeiorchester bei außerdienstlichen Auftritten seine
Dienstbekleidung und Dienstinstrumente?
4. Gibt
es für den Auftritt bei Privatveranstaltungen von Landtagsabgeordneten und
sonstigen Landesbediensteten Sonderregelungen, insbesondere bzlg. Der Höhe
eines eventuellen Entgeltes?
Datum des Eingangs: 28.08.2003 / Ausgegeben: 01.09.2003
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