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Potsdam, 30.05.2003
Neue Bauordnung: Beratung vor dem Abschluss
Voraussichtlich Ende Juni wird die neue Brandenburgische
Bauordnung vom Landtag verabschiedet und zum 1. September 2003 in Kraft treten.
"Schneller und einfacher" – das sind nach Auffassung der
SPD-Fraktion die Prinzipien der neuen Brandenburgischen Bauordnung. In ihrer
Sitzung am vergangenem Dienstag verständigte sich die SPD-Fraktion auf letzte
Änderungen, die nun noch mit dem Koalitionspartner abgestimmt werden.
"Ich bin sehr froh, dass nach knapp einem Jahr die
parlamentarische Beratung abgeschlossen werden kann und der Gesetzentwurf sogar
in einigen Bereichen konstruktiv weiter entwickelt wurde", so
Landtagsabgeordnete Uta Müller.
Die wichtigsten Ergebnisse der Novelle sind:
Der Bauantrag wird künftig direkt beim Landkreis
eingereicht, nicht mehr bei der Gemeinde. Dadurch soll das Verfahren
beschleunigt werden. Andere Behörden haben in der Regel einen Monat Zeit für
eine Stellungnahme. Danach wird der Bauantrag endgültig beschieden.
Die Baugenehmigung schließt nun auch alle anderen
Genehmigungen mit ein – auch naturschutz- und denkmalrechtliche Genehmigungen.
Die Verantwortung dafür, dass vom ersten Tag bis
zum letzten alle (bau-) rechtlichen Vorschriften eingehalten werden trägt
neuerdings in vollem Umfang der Entwurfsverfasser – dies ist in der Regel der
Architekt. Er haftet für den Bauprozess. Der Landkreis prüft die Einhaltung im
Rahmen der Schlussabnahme. Die Rohbauabnahme entfällt.
Normen und Standards sind in großem Umfang gesenkt
worden, d.h. viele Vorschriften werden entschärft: Abstandsflächen werden
geringer, Genehmigungen entfallen (beispielsweise bei Kleinkläranlagen
bis 8 Kubikmeter Abwasseranfall täglich, beim Abriss von Gebäuden u.v.m.).
Gebäude werden einfacher zu betreten sein. Weil die
Zahl älterer Mitbürger im Land steigt, sollen Gebäude mit mehr als 4 Wohnungen
auf einem Geschoss barrierefrei sein, d.h. selbst Rollstuhlfahrer werden ohne
fremde Hilfe das Gebäude betreten bzw. befahren können.
Die Wirtschaft wird gefördert – nicht nur durch schnellere
Baugenehmigungen. Betriebe haben jetzt auch bessere bzw. weitergehende
Möglichkeiten, Werbeanlagen aufzustellen, ohne vorher einen Bauantrag
stellen zu müssen.
"Das Land Brandenburg baut mit seiner bundesweit bislang
einmaligen Reform bürokratische Hürden ab und schon bald werden sich Bauwillige
über die spürbaren Erleichterungen freuen können", stellt Uta Müller fest. Sie
betont, dass die Sicherheit von Gebäuden in Brandenburg auch zukünftig jeder
Zeit gewährleistet ist.
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