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Potsdam, 30.05.2003

Neue Bauordnung: Beratung vor dem Abschluss

Voraussichtlich Ende Juni wird die neue Brandenburgische Bauordnung vom Landtag verabschiedet und zum 1. September 2003 in Kraft treten.

"Schneller und einfacher" – das sind nach Auffassung der SPD-Fraktion die Prinzipien der neuen Brandenburgischen Bauordnung. In ihrer Sitzung am vergangenem Dienstag verständigte sich die SPD-Fraktion auf letzte Änderungen, die nun noch mit dem Koalitionspartner abgestimmt werden.

"Ich bin sehr froh, dass nach knapp einem Jahr die parlamentarische Beratung abgeschlossen werden kann und der Gesetzentwurf sogar in einigen Bereichen konstruktiv weiter entwickelt wurde", so Landtagsabgeordnete Uta Müller.

Die wichtigsten Ergebnisse der Novelle sind:

Der Bauantrag wird künftig direkt beim Landkreis eingereicht, nicht mehr bei der Gemeinde. Dadurch soll das Verfahren beschleunigt werden. Andere Behörden haben in der Regel einen Monat Zeit für eine Stellungnahme. Danach wird der Bauantrag endgültig beschieden.

Die Baugenehmigung schließt nun auch alle anderen Genehmigungen mit ein – auch naturschutz- und denkmalrechtliche Genehmigungen.

Die Verantwortung dafür, dass vom ersten Tag bis zum letzten alle (bau-) rechtlichen Vorschriften eingehalten werden trägt neuerdings in vollem Umfang der Entwurfsverfasser – dies ist in der Regel der Architekt. Er haftet für den Bauprozess. Der Landkreis prüft die Einhaltung im Rahmen der Schlussabnahme. Die Rohbauabnahme entfällt.

Normen und Standards sind in großem Umfang gesenkt worden, d.h. viele Vorschriften werden entschärft: Abstandsflächen werden geringer, Genehmigungen entfallen (beispielsweise bei Kleinkläranlagen bis 8 Kubikmeter Abwasseranfall täglich, beim Abriss von Gebäuden u.v.m.).

Gebäude werden einfacher zu betreten sein. Weil die Zahl älterer Mitbürger im Land steigt, sollen Gebäude mit mehr als 4 Wohnungen auf einem Geschoss barrierefrei sein, d.h. selbst Rollstuhlfahrer werden ohne fremde Hilfe das Gebäude betreten bzw. befahren können.

Die Wirtschaft wird gefördert – nicht nur durch schnellere Baugenehmigungen. Betriebe haben jetzt auch bessere bzw. weitergehende Möglichkeiten, Werbeanlagen aufzustellen, ohne vorher einen Bauantrag stellen zu müssen.

"Das Land Brandenburg baut mit seiner bundesweit bislang einmaligen Reform bürokratische Hürden ab und schon bald werden sich Bauwillige über die spürbaren Erleichterungen freuen können", stellt Uta Müller fest. Sie betont, dass die Sicherheit von Gebäuden in Brandenburg auch zukünftig jeder Zeit gewährleistet ist.



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